Erster Amtsbesuch...
Updated: Jul 2, 2021

Beantrage folgende Bescheinigungen in Deutschland:
- Führungszeugnis:
Bundesjustizamt (z.B. Bundesamt für Justiz in Bonn, ggf. auch bei einer örtlichen Meldebehörde möglich), hierfür benötigst du einen Termin und kommst persönlich vorbei oder kannst es ggf. online beantragen, dieses Zeugnis darf zur Vorlage beim Arbeitgeber nicht älter als 6 Monate sein, für das folgende Zertifikat allerdings nicht älter als 3 Monate
- Antrag zur Ausstellung des "certificate of current professional Status":
Dieses Zertifikat bescheinigt, dass dir weiterhin kein Berufsverbot erteilt wurde und du weiterhin deine Berufsbezeichnung führen darfst. Dieses wird daher neu geprüft, du benötigst dazu folgende Unterlagen:
* unterschriebenen Antrag auf Ausstellung eines „certificate of current professional status“
für Köln siehe: https://www.stadt-koeln.de/artikel/63499/index.html ,
* Kopie Personalausweis/ Reisepass,
* von dir unterschriebene Straffreiheitserklärung,
* ärztliches Attest im Original in deutscher Sprache, in welchem dir bescheinigt wird, dass du gesundheitlich geeignet bist deinen Beruf auszuüben,
* ein Führungszeugnis der Belegart „O“ (Behördenführungszeugnis), dieses muss direkt an das Gesundheitsamt ausgestellt werden und darf nicht privat versendet werden, stelle hierzu den Antrag beim BJA auf ein solches Führungszeugnis mit der Sendung an die Adresse deines zuständigen Gesundheitsamtes (dieses kannst du dem Siegel auf deiner Urkunde entnehmen). All diese Unterlagen sendest du an das Gesundheitsamt deiner Stadt, bzw. siehe Siegel auf deiner Urkunde (das Führungszeugnis darf hierzu nicht älter als 3 Monate sein!). Das Antragsformular, Straffreiheitserklärung & Vorlage ärztliches Attest erhältst du auf Anfrage bei deinem zuständigen Gesundheitsamt.
- Konformitätsbescheinigung:
Die Zuständigkeit für die Ausstellung der Bestätigung des Ausbildungsniveaus (EU Richtlinien) liegt bei der Bezirksregierung Düsseldorf, Landesprüfungsamt für Medizin, Psychotherapie und Pharmazie (je nach Bundesland kann eine andere Regierung für dich zuständig sein). Hierzu benötigst du folgendes:
* beglaubigte Fotokopie deiner Urkunde deiner Berufsbezeichnung ( Beglaubigungen können auf jedem Gemeindeamt durchgeführt werden, oder durch einen Notar),
* einfache Kopie Personalausweis/Reisepass,
* aktuelle Anschrift,
* kurzes, formlos gehaltenes Anschreiben für die Antragstellung
- Ebenso benötigst du für die Anerkennung in Österreich einen Stundennachweis deines Lehrplans deiner Ausbildung (detaillierter Lehrplan/ Curriculum, sehr wichtig da dies die Grundlage deiner Anerkennung bedeutet), diesen bekommst du von deiner Ausbildungsstätte.
- Dein zukünftiger Arbeitgeber wünscht einen Dienstnachweis der deine eingesetzten Stationen und aufgelistete Wochenarbeitszeit wiedergibt, diesen kannst du bei deiner Personalabteilung beantragen, evtl. benötigst du diesen auch zur Vorlage für die Anerkennung in Österreich.